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   LAG München, 19.04.2012 - 2 Sa 968/11   

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https://dejure.org/2012,39531
LAG München, 19.04.2012 - 2 Sa 968/11 (https://dejure.org/2012,39531)
LAG München, Entscheidung vom 19.04.2012 - 2 Sa 968/11 (https://dejure.org/2012,39531)
LAG München, Entscheidung vom 19. April 2012 - 2 Sa 968/11 (https://dejure.org/2012,39531)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Es wird angenommen, die Kündigung wegen der Information von Kollegen über die Anwendbarkeit von Tarifverträgen sei jedenfalls wegen des Fehlens einer einschlägigen Abmahnung unverhältnismäßig und der vor allem mit Verhaltensweisen des Klägers in anderen Rechtsstreiten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßige Kündigung bei unterlassener Abmahnung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin wegen schriftsätzlicher Äußerungen

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 1 II 1, 9 I 2 KSchG
    Information von Kollegen über die Anwendung von Tarifverträgen als Kündigungsgrund; Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverhältnismäßige Kündigung bei unterlassener Abmahnung; unbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin wegen schriftsätzlicher Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG München, 19.04.2012 - 2 Sa 968/11
    Im Prozess über die außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung vom 10.8.2005 hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 8.10.2009 (2 AZR 682/08 - Juris) auf die Revision des Klägers und unter Abänderung eines Teilurteils des Landesarbeitsgerichts München vom 30.4.2008 den Antrag der Beklagten auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses abgewiesen.

    Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (ständ. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, z.B. Urteil vom 24.3.2011 - 2 AZR 674/09 - Juris; vom 8.10.2009 - 2 AZR 682/08 - Juris).

    Insoweit wird zunächst auf das hingewiesen, was das Bundesarbeitsgericht in einem früheren Rechtsstreit der Parteien ausgeführt hat (Urteil vom 8.10.2009 - 2 AZR 682/08 - Juris).

  • LAG München, 02.12.2010 - 3 Sa 647/10

    Gewerkschaftswerbung im Betrieb

    Auszug aus LAG München, 19.04.2012 - 2 Sa 968/11
    Die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung vom 25.9.2009 war Gegenstand des Rechtsstreits 36 Ca 18030/09 beim Arbeitsgericht München (3 Sa 647/10 beim Landesarbeitsgericht München).

    Insoweit schließt sich das Arbeitsgericht den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zur außerordentlichen Kündigung vom 25.9.2009 an (Urteil vom 2.12.2010 - 3 Sa 647/10).

    Zu Recht hat die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts, der das Arbeitsgericht gefolgt ist, in dem Rechtsstreit über die außerordentliche Kündigung (3 Sa 647/10) angenommen, das Sich-Hinwegsetzen über einen Hinweis könne nicht mit dem Ignorieren einer Abmahnung gleichgesetzt werden.

  • ArbG München, 21.07.2011 - 32 Ca 5429/11

    Künftige Arbeitsvergütung; vermögenswirksame Leistungen; Benachteiligung wegen

    Auszug aus LAG München, 19.04.2012 - 2 Sa 968/11
    So habe er im Verfahren 32 Ca 5429/11 mit Schriftsatz vom 8.7.2011 (Anlage B 17, Bl. 391 ff d.A.) eine von der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts vertretene Auffassung vorgetragen und dabei verschwiegen, dass diese Kammer ihre Rechtsaufassung mittlerweile geändert habe.

    j) Wenn der Kläger im Verfahren 32 Ca 5429/11 eine Entschädigung in einer Höhe einklagte, von der er selbst nicht ausging, dass sie ihm in voller Höhe zugesprochen wird, so lässt dies keinen zwingenden Schluss auf eine bewusste Schädigung der Beklagten zu.

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG München, 19.04.2012 - 2 Sa 968/11
    Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (ständ. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, z.B. Urteil vom 24.3.2011 - 2 AZR 674/09 - Juris; vom 8.10.2009 - 2 AZR 682/08 - Juris).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG München, 19.04.2012 - 2 Sa 968/11
    Im Übrigen können an sich geeignete Gründe aufgrund der zeitlichen Entwicklung und damit verbundener veränderter tatsächlicher oder rechtlicher Umstände ihr Gewicht verlieren (BAG vom 7.3.2002 - 2 AZR 158/01 - NZA 2003, 261).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG München, 19.04.2012 - 2 Sa 968/11
    Ist in einem Kündigungsrechtsstreit entschieden, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden ist, so kann der Arbeitgeber eine erneute Kündigung nicht auf Kündigungsgründe stützen, die er schon zur Begründung der ersten Kündigung vorgebracht hat und die in dem ersten Kündigungsschutzprozess materiell geprüft worden sind mit dem Ergebnis, dass sie eine Kündigung nicht rechtfertigen können (BAG vom 26.8.1993 - 2 AZR 159/93 - NZA 1994, 70; BAG vom 22.5.2003 - 2 AZR 485/02 - AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 234/04

    Auflösungsantrag - Arbeitgeber

    Auszug aus LAG München, 19.04.2012 - 2 Sa 968/11
    Insoweit ist das Arbeitsgericht von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, wonach dem Arbeitgeber nicht gestattet ist, sich auf Auflösungsgründe zu berufen, die von ihm selbst oder Personen, für die er einzustehen hat, provoziert worden sind (z.B. Urteil vom 2.6.2005 - 2 AZR 234/04 - AP Nr. 51 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

    Auszug aus LAG München, 19.04.2012 - 2 Sa 968/11
    Ist in einem Kündigungsrechtsstreit entschieden, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden ist, so kann der Arbeitgeber eine erneute Kündigung nicht auf Kündigungsgründe stützen, die er schon zur Begründung der ersten Kündigung vorgebracht hat und die in dem ersten Kündigungsschutzprozess materiell geprüft worden sind mit dem Ergebnis, dass sie eine Kündigung nicht rechtfertigen können (BAG vom 26.8.1993 - 2 AZR 159/93 - NZA 1994, 70; BAG vom 22.5.2003 - 2 AZR 485/02 - AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969).
  • BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 502/96

    Druckkündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG München, 19.04.2012 - 2 Sa 968/11
    Die Beklagte weist zwar zutreffend darauf hin, dass bei der Prüfung einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit auch die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb zu berücksichtigen ist (BAG vom 26.6.1997 - 2 AZR 502/96 - Juris).
  • LAG München, 22.09.2010 - 11 Sa 520/09

    Widerruf von Abmahnungen und Kündigungen

    Auszug aus LAG München, 19.04.2012 - 2 Sa 968/11
    d) Auch soweit die Beklagte vorträgt, der Kläger habe in einem Schriftsatz vom 22.2.2010 im Verfahren 11 Sa 520/09 (Anlage B 24, Bl. 407 ff d.A.) eine mündliche Begründung des Vorsitzenden der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts unzutreffend wiedergegeben, gilt das unter c) Gesagte zum besonderen Schutz des Klägers nach § 15 KSchG.
  • BAG, 07.12.1972 - 2 AZR 235/72

    Betriebsangehöriger - Kündigungsschutzprozeß - Auflösungsantrag - Mitglied des

  • BAG, 01.03.1958 - 2 AZR 533/55

    Anderweitiger Arbeitsverdienst - Vertragsmäßige Vergütung - Dauer des

  • BAG, 20.10.1959 - 3 AZR 279/56

    Politisch zuverlässiger Arbeitnehmer - Druck familiärer Verhältnisse - Verlegen

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 529/97

    Fachlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrags für den Außenhandel

  • LAG München, 10.01.2012 - 7 Sa 851/11

    Entschädigung

    Nach übereinstimmenden Erklärungen beider Parteien in der Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht München (künftig: Arbeitsgericht) am 21.07.2011 ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses der Parteien jedenfalls bis einschließlich 31.12.2009 unstreitig, weil die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 25.09.2009 rechtskräftig für unwirksam erklärt worden ist und die Beklagte im Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht München mit dem Geschäftszeichen13 Ca 16550/09 auf die Kündigungsschutzklage des Klägers die Unwirksamkeit ihrer fristlosen Kündigung vom 16.12.2009 anerkannt hat, schließlich, weil hinsichtlich der zum 31.12.2009 ausgesprochenen ordentlichen Kündigung der Beklagten einschließlich eines Auflösungsantrags der Beklagten - ebenfalls Gegenstand des Rechtsstreits 13 Ca 16550/09, nach Unterliegen der Beklagten vor dem Arbeitsgericht gegenwärtig beim LAG München anhängig unter dem Az.: 2 Sa 968/11 - noch keine gerichtliche Entscheidung vorliegt.

    Insoweit sei der Rechtsstreit 13 Ca 16550/09 (nunmehr 2 Sa 968/11 bei dem LAG München) über die Wirksamkeit der zum 31.12.2009 ausgesprochenen ordentlichen Kündigung vorgreiflich.

  • LAG München, 27.02.2012 - 7 Sa 97/12

    Vergleich, Anfechtung, Irrtum über Auswirkung auf Anschlussberufung

    den vorliegenden Rechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des vor dem Landesarbeitsgericht München unter dem Aktenzeichen 2 Sa 968/11 anhängigen Kündigungsrechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit nach § 148 ZPO auszusetzen.
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